Weltweit gibt es die verschiedensten Formen der Bestattung. In Europa und Amerika ist es üblich, Bestattungen in würdiger Form vorzunehmen.
Ist die Bestattungsart vom Verstorbenen zu Lebzeiten nicht festgelegt worden (z.B. durch einen Vorsorgevertrag), müssen die Hinterbliebenen darüber entscheiden. Der Gesetzgeber hat hierzu die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsbefugte vorgegeben:
Ehegatte – Kinder – Ehegatten der Kinder – Nähere und/oder weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner
In Deutschland gibt es seit 1934 neben der konventionellen Erd- und Feuerbestattung auch die Möglichkeiten der Seebestattung, Baumbestattung und der Bestattung im Friedwald.
Die Art der Bestattung kann in Deutschland frei gewählt werden und unterliegt nur persönlichen Kriterien. Bei der Entscheidung spielen unter anderem Religion, persönliche Überzeugung sowie finanzielle Erwägungen eine Rolle.